Geschäftsbedingungen

INFORMATIONEN  ZUR UMSETZUNG UND RESERVIERUNG DES PROGRAMMS

Bei der Reservierung und Zahlung des gewählten Programms erhalten Sie die wichtigsten

Informationen zu Ihrem Kauf:

1.         Die Bestätigung der Reservierung erfolgt in elektronischer Form über die Webseite www.planica-zipline.si oder in schriftlicher Form per E-Mail info@planica-zipline.si.. Bei  einer  erfolgreichen  Reservierung  erhalten  Sie  an  Ihre  E-Mail-Adresse  einen Voucher mit einem QR-Code und die Rechnung. Auf dem Voucher sind Datum und Uhrzeit der Ausführung des ausgewählten Programms angeführt.

2.         Die  Teilnehmer  versammeln  sich  10  Minuten  vor  dem  ausgewählten  Datum  Ihres

Programm am Rezeption im Besucherzentrum von NC Planica.

3.         Im  Falle  einer  Verspätung  der  Teilnehmer/innen  übernimmt  der  Betreiber  keine Garantie  für  die  Umsetzung  des  Programms  am  selben  Tag,  wenn  alle  folgenden Termine an diesem Tag ausgebucht sind und die Realisierung physisch nicht möglich ist.

4.         Der/die Teilnehmer des Programms muss/müssen sich vor Beginn des Programms mit den grundlegenden Sicherheitsvorschriften und Nutzungsbedingungen in Kenntnis setzen. Zu diesem Zweck ist es notwendig die Aussage über die Regeln zur Benutzung der Planica Zipline durchzulesen und in der Aussage alle Informationen anzugeben, die der Betreiber benötigt. Für Minderjährige muss die Aussage von einer erwachsenen Person ausgefüllt werden. Wenn der/die Teilnehmer die Aussage mit den erforderlichen Angaben nicht ausfüllen will/wollen, ist die Teilnahme nicht möglich.

5.         Der Programmteilnehmer muss eine gültige Rechnung bzw. den Voucher mit dem QR- Code mitbringen, die dem Veranstalter eine Identifikation über das bezahlte Programm ermöglicht. Ohne entsprechende Bestätigung ist die Teilnahme am Programm nicht möglich!

NUTZUNGSREGELN

Für alle Teilnehmer an der Planica Zipline gelten folgende unten beschriebene

Sicherheitsvorschriften, Informationen über Nutzung und Einschränkungen:

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Zipline Planica ist gemäß dem europäischen Standard EN 15567-1 gebaut undeignet sich für Teilnehmer, die älter als 100͘  Jahre sind, im Falle einer Tandemabfahrt müssen die Teilnehmer älter sein als 5 Jahre und keine psychischen oder körperlichen Höhenprobleme oder Probleme bei der Nutzung der Anlage Zipline Planica aufweisen oder sonstige gesundheitliche oder andere Gefahren oder Risiken.

Minimale Höhe des Benutzers bei der Abfahrt: 140 cm Mindestgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 35 kg Höchstgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 120 kg

Benutzer, die jünger als 15 Jahre sind, können an der Abfahrt nur in Begleitung der Eltern oder einer volljährigen Person teilnehmen.

Bei einer Tandemabfahrt gelten folgende Einschränkungen: Mindesthöhe des Kindes bei der Verwendung des Kindergürtels: 120 cm

Höchstgewicht des Benutzers mit Ausrüstung (insgesamt): 120 kg

Jeder Benutzer muss sich vor der Abfahrt mit den Sicherheitsregeln und Einschränkungen vertraut machen, was durch Unterzeichnung der Aussage bestätigt wird. Minderjährige müssen von ihren Eltern oder einem volljährigen Sorgeberechtigten über die Nutzungsregeln in Kenntnis gesetzt werden, der in ihrem Namen die Aussage unterzeichnet.

EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER NUTZUNG DER ANLAGE

Nutzung der Anlage Zipline Planica ist für die folgenden Personen nicht möglich:

1.   Personen, die die oberen Kriterien nicht erfüllen

2.   Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die ihre psycho-physische Fähigkeiten beeinflussen, stehen

3.   Personen mit einer beschädigten Wirbelsäule

4.   Personen mit einem erhöhten Blutdruck oder mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

5.   Schwangere Frauen

6.   Personen mit Epilepsie

7.   Personen, die vor weniger als 6 Monaten operiert wurden

8.   Personen, die eine Augenoperation von weniger als 3 Monaten hatten

9.   Teilnahme von Personen mit körperlichen Behinderungen auf eigene

Verantwortung – körperliche Schmerzen sind möglich

NUTZUNGSANWEISUNGEN

Anweisungen für die Nutzung der Anlage Zipline Planica:

1.   Jeder Teilnehmer muss vor der Nutzung der Anlage mit den Regeln und Sicherheitsanweisungen bekannt gemacht werden, was er mit seiner Unterschrift der Aussage bestätigt. Für die minderjährigen Teilnehmer unterschreiben ihre Eltern oder volljährige Betreuern (Angabe von Vor- und Nachname der verantwortlichen Person und des Teilnehmers und

Kontaktinformationen). Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er auf eigene Verantwortung die Anlage Zipline Planica benutzen wird.

2.   Die Nutzung der Anlage Zipline Planica ist mit einigen Risiken verbunden und deswegen nur auf eigene Verantwortung möglich. Für die Verantwortung der Betreiber sehen Sie Punkt 9.

3.   Die Anlage Zipline Planica ist für Teilnehmer, die mehr als 10 Jahre alt sind, bei einer Tandemfahrt mehr als 6 Jahre, die keine psychische oder körperliche Probleme mit der Höhe haben und die mit der Nutzung der Anlage Zipline Planica ihre Gesundheit nicht gefährden oder irgendwie anders in Gefahr geraten, geeignet. Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, können die Anlage nur in Begleitung von Eltern oder anderen volljährigen Betreuern benutzen.

4.   Kleine Gegenstände, wie z.B. Schmuck, Handys, Kameras usw., sind bei der Nutzung der Anlage Zipline Planica nicht erlaubt, weil sie für die Teilnehmer und andere Personen gefährlich sein können.

5.    Teilnehmer mit langen Haaren müssen sich die Haare zu einem Pferdeschwanz binden.

6.   Jeder Teilnehmer muss an den Sicherheitsanweisungen, die einen theoretischen und einen praktischen Teil erfassen, seitens des Instruktors/Trainers teilnehmen. Alle Anweisungen sind obligatorisch und müssen streng befolgt werden. Bei einer Nichtbeachtung der Anweisungen muss der Teilnehmer die Anlage

Planica  Zipline verlassen. Bei einer Missachtung von Anweisungen übernimmt der Instruktor/ Trainer keine Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen.

6.  Die Nutzung der Anlage Planica Zipline ist nur mit der speziellen Ausrüstung, die von dem Betreiber bereitgestellt wird, zugelassen. Diese Ausrüstung umfasst: Sicherheitshelm, Sicherheitsgurt, Halter und die vorgeschriebene Seilrolle. Die Nutzung der Anlage Planica Zipline mit einer Ausrüstung, die nicht von dem Betreiber oder dem Hersteller der Anlage vorgeschrieben ist, ist streng verboten. Die Sicherheitsausrüstung muss im Einklang mit den Anleitungen des Herstellers oder des Betreibers sein und darf während der Anwendung nicht abgesetzt oder anderen Personen gegeben werden.

7.  Die Teilnehmer sind für eventuelle Beschädigungen der Sicherheitsausrüstung wegen einer ungeeigneten und/oder fahrlässigen Anwendung selbst verantwortlich.

8.  Der Betreiber der Anlage Planica Zipline ist im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften über persönliche Schäden verantwortlich. Für eventuelle materielle Schäden ist der Betreiber nur im Fall von einer groben Fahrlässigkeit des Organisators oder der Führer verantwortlich.

9.    Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, dass sie verlangen kann, dass die Personen, die die Anweisungen nicht befolgen, die Anlage Planica Zipline sofort verlassen müssen.

10.  Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, alle Aktivitäten aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Eisregen usw.) zu unterbrechen.

•    Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist nicht möglich, wenn der Teilnehmer die Anlage freiwillig verlässt.

•    Die Nutzung der Anlage Planica Zipline unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die psycho-physische Fähigkeiten der Teilnehmer beeinflussen, ist nicht erlaubt.

•    Rauchen ist während der Nutzung der Anlage Planica Zipline oder während der

Anwendung der Sicherheitsausrüstung nicht erlaubt.

•    Die Nutzung der Anlage Planica Zipline außerhalb der Öffnungszeiten ist streng verboten und lebensgefährlich!

•    Mit der Unterschrift der Regeln erlaubt der Teilnehmer die Nutzung von den personenbezogenen Daten, die in den Regeln angeführt wurden, für die operativen Erfordernisse der Anlage Planica Zipline.

•     Die Nutzung von Bild- und Videomaterial für professionelle Werbungen ist nur mit der Zustimmung und der Ermächtigung des Betreibers der Anlage Planica Zipline erlaubt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN

Veranstalter: KS SKUPINA d.o.o., Pot na Bistriško planino 10, 4290 Tržič, SI23869399, Ansprechpartner: Andraž Koren Koren

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen sind fester Bestandteil des Vertrags bzw. des Vouchers, der mit KS SKUPINA d..͘ o.o. (im weiteren Text KS) und dem Auftragnehmer der Dienstleistungen abgeschlossen wird.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Dienstleistungen die von KS organisiert werden, außer soweit ausdrücklich angegeben ist, dass diese auch für den Verkauf von Dienstleistungen anderer Veranstalter gelten.

Falls in den Sonderbedingungen oder im einzelnen Programm hinsichtlich eines beliebigen Punktes dieser Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen anders festgelegt ist, gelten die Angaben bzw. Bestimmungen, die im Programm angegeben sind.Im Falle des Verkaufs über Telefon oder über Internet gilt, dass der Kunde die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Bestellung über das Telefon oder über Internet per E-Mail akzeptiert hat und die Ausführung der betreffenden Dienstleistung des KS bestätigt hat. Mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen kann sich der Auftraggeber auf der Webseite, wo diese gekennzeichnet und allgemein zugänglich sind, vertraut machen.

Auftraggeber ist jede Person, die eine gültige Reservierung vorgenommen hat oder die Dienstleistungen der Gesellschaft Koren Sports d.o.o. gekauft und bezahlt hat und auf die sich diese Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen für Touristenarrangements beziehen.

KÜNDIGUNG SEITENS DES AUFTRAGGEBERS UND ÄNDERUNG DES TERMINPLANS DER ABFAHRT

Der Auftraggeber hat das Recht die Dienstleistungen zu kündigen. Im Falle, dass der Auftraggeber die Dienstleitungen kündigt, hat KS das Recht auf Kostenerstattung für den Fall der Kündigung der Dienstleitungen. Der Betrag der Kostenerstattung hängt von der Zeit ab, in der der Auftraggeber die Kündigung vorgelegt hat, die schriftlich eingereicht werden muss. Wenn der Auftraggeber die Dienstleitungen kündigt, ist er in jedem Fall verpflichtet KS die Verwaltungskosten in Höhe von 4% des eingezahlten Betrags rückzuerstatten. Die Höhe der Kostenrückerstattung hängt von der Zeitspanne vor dem Zeitpunkt des Beginns der Erbringung der Dienstleistungen, in der der Auftraggeber die Kündigung vorgelegt hat bzw. auf andere Weise die Abfahrt auf Zopline Planica abgesagt hat, ab:

• 45 bis 30 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung – 90% Erstattung des

Preises für die Dienstleistung

 –    29 bis 22 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung –

80%   Erstattung des Preises für die Dienstleistung

     21 bis 15 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung –

70%    Erstattung des Preises für die Dienstleistung

   14 bis 8 Tage vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung –

50% Erstattungdes Preises für die Dienstleistung

   7 bis zu einem Arbeitstag vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung -20% Erstattung des Preises für die Dienstleistung

   Kündigung am Tag der Abfahrt oder nicht Teilnahme ohne Kündigung ohne

Rückerstattung für die Dienstleistung.

Zum Zeitpunkt der Kündigung der Dienstleistung muss der Auftraggeber eine E-Mail an folgende Adresse info@planica-zipline senden. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Eingangs der elektronischen Mitteilung.